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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrig

Der deutlich niedrigere Freibetrag für Erbschaften, bei denen sowohl Erblasser als auch Erbe im Ausland wohnen, ist europarechtswidrig.

Wenn sowohl der Erbe als auch der Erblasser ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für das in Deutschland vererbte Vermögen nur 2.000 Euro. Diesen Freibetrag hält der Europäische Gerichtshof für europarechtswidrig. Konkret kritisiert das Gericht hier einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, wenn der Freibetrag in einem solchen Fall niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine der beiden Personen zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt hätte.