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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Bei Kapitalgesellschaften sind Erstattungszinsen immer steuerpflichtig, hatte der Bundesfinanzhof entschieden. Anders als Privatpersonen und Personengesellschaften hätten Kapitalgesellschaften nämlich keine außerbetriebliche Sphäre. Gegen diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind nun Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Damit bietet es sich an, gegen die Bescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um von einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts später profitieren zu können.