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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze beim Verkauf von Anteilen

Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien erlassen, wie die teilweise verfassungswidrige Besteuerung von Anteilsverkäufen nach der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in den noch offenen Fällen abzuwickeln ist.

Für die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % sieht das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Rückwirkung, soweit auch ältere Wertsteigerungen erfasst werden. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des Gesetzes entstanden sind, müssen steuerfrei bleiben, falls sie nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Auch dazu hat das Bundesfinanzministerium jetzt Richtlinien für die Handhabung in der Praxis herausgegeben, die im Wesentlichen den Vorgaben für Spekulationsgewinne aus Immobilien entsprechen, aber wegen der Berücksichtigung vorübergehender Wertminderungen und anderer Faktoren etwas umfangreicher ausfallen. Außerdem wird geregelt, dass die Vorgaben ebenso für die spätere Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 1 % gelten.