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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten

Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.

Ehegatten mit einem Oder-Konto müssen bei der Einzahlung größerer Beträge aufpassen, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden: Ist Ehegatten ein Oder-Konto jeweils hälftig zuzurechnen und hat der Ehemann Erlöse aus dem Verkauf einer Firmenbeteiligung auf dieses Konto einbezahlt, so hat er seiner Ehefrau die Hälfte der Einzahlungsbeträge freigebig zugewendet. Für diesen Teil muss die Ehefrau dann Schenkungsteuer zahlen, meint das Finanzgericht Nürnberg.