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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze beim Verkauf von Anteilen

Wertsteigerungen vor der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % müssen steuerfrei bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich mal wieder mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Gesetzesänderungen befassen. Für die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % sieht das Bundesverfassungsgericht ebenfalls eine verfassungswidrige Rückwirkung, soweit auch ältere Wertsteigerungen erfasst werden. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des Gesetzes entstanden sind, müssen steuerfrei bleiben, falls sie nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Ansonsten ist die Absenkung verfassungskonform.