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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall

Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.

Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag unabhängig von der Anzahl der Erben nur einmal pro Erbfall gewährt wird. Mit dem Pauschbetrag von 10.300 Euro, der als Nachlassverbindlichkeit vom zu versteuernden Erbe abgezogen wird, werden die Kosten für die Bestattung und Grabpflege sowie für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses abgegolten.