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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Beurkundung der Abtretung von GmbH-Anteilen

Die zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Notars seit der GmbH-Reform führen dazu, dass nur Abtretungen vor deutschen Notaren absolut rechtssicher sind.

Bisher konnte auch ein Schweizer Notar die Abtretung von GmbH-Anteilen beurkunden, soweit die übrigen Formvorschriften eingehalten wurden. Da seit der Reform des GmbH-Rechts der Notar aber auch das Registergericht über die Änderung im Gesellschafterbestand informieren muss - eine Plicht, die zwangsläufig nur deutsche Notare erfasst -, zweifelt das Landgericht Frankfurt daran, dass auch jetzt noch ein ausländischer Notar eine Abtretung wirksam beurkunden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Abtretung also nur von deutschen Notaren beurkundet werden.