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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.
Für die steuerliche Anerkennung von Aufwands- oder Rückspenden ist nun auch bei einer regelmäßigen Tätigkeit eine Höchstfrist für die Verzichtserklärung festgeschrieben.
Eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.
Das Besteuerungsverfahren wird in vielen Punkten modernisiert, die teilweise schon ab diesem Jahr Auswirkungen haben.
In der Weihnachtszeit verzichten die Finanzämter auf Maßnahmen, die die Steuerzahler über Gebühr belasten könnten.
Die neueste Steuerschätzung ergibt gegenüber der vorhergehenden Schätzung nur geringfügige Änderungen bei den Steuereinnahmen.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Der Staat kann sich dank Betriebsprüfungen und guter Konjunktur über deutliche Mehreinnahmen freuen.