Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, wann ein Arbeitsplatz so eingeschränkt nutzbar ist, dass der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers in Frage kommt.
Für den Bundesfinanzhof liegt es auf der Hand, dass ein erwachsenes, wirtschaftlich selbstständiges Kind auch bei einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern eine doppelte Haushaltsführung haben kann.