Nach der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gibt jetzt die Finanzverwaltung Richtlinien für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen vor.
Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.
Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.