Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen neben der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie noch weitere Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden.
Neben Änderungen bei grenzüberschreitenden Geschäften ändern sich im Umsatzsteuerrecht 2020 einige Grenzwerte und die Steuersätze für bestimmte Produkte und Leistungen.
Der Verkauf von Gegenständen, die bei der Anschaffung einem Abzugsverbot für die Vorsteuer unterlagen, ist nicht bei der Prüfung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze zu berücksichtigen.
Die diagnostischen Leistungen eines Laborarztes sind auch ohne direkten Kontakt mit einem Patienten grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Künftig sind auch psychisch kranke Personen bei der Prüfung der Voraussetzungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei einem Inklusionsbetrieb zu berücksichtigen.