Nach langem Tauziehen um die künftige Begünstigung von Betriebsvermögen hat sich die Große Koalition jetzt auf die Details der inzwischen überfälligen Erbschaftsteuerreform geeinigt. Grundlage der Einigung ist der letzte Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, an dem es aber noch einige Nachbesserungen gibt. So kann die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen 10 Jahre lang zinslos gestundet werden, wenn sie aus dem Privatvermögen gezahlt wird. Zudem wird Vermögen aus dem Erbe begünstigt, wenn es nach dem Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach dessen Tod für Investitionen verwendet wird. Außerdem ist eine neue Berechnungsmethode für das vereinfachte Ertragswertverfahren vorgesehen, weil die aktuelle Niedrigzinsphase zu unrealistisch hohen Firmenwerten führt.