Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand 16.03.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten,
die rasante Ausbreitung des Covid-19 (Sars-CoV-2) stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen – gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren und Finanzierungspartnern. Die Fragen betreffen u.a. Arbeits-, Finanzierungs-, Kapitalmarkt-, Datenschutz- und Vertragsrecht sowie M&A, Exportkontrolle, Health Care und laufende Streit- und Steuerverfahren. Im diesem Zusammenhang haben wir für Sie untenstehend wichtige Fragen und Informationen rund um die Fortsetzung des Arbeits- und Wirtschaftslebens in dieser Krisensituation zusammengestellt.
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie allgemeine Informationen über den neuartigen Coronavirus SARS CoV 2 sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hygienetipps zur Vermeidung einer Ansteckung.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Allgemeine medizinische Informationen zum Thema Corona finden Sie hier:
Deutschland: Robert-Koch-Institut
Europa: ECDC – European Centre for Disease Prevention and Control
Weltweit: WHO – World Health Organisation
Informationsseiten für Unternehmer
Auch auf den Websites der Bundesministerien finden Sie wichtige Informationen, Verhaltensregeln, sowie Hinweise zum Umgang mit Verdachtsfällen oder Quarantäne-Maßnahmen.
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums wurde zudem eine Informations-Hotline eingerichtet. Sofern Sie die relevanten Informationen nicht auf der Internetseite finden, können Sie sich hier informieren.
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag (08:00-18:00 Uhr)
Freitag (08:00-12:00 Uhr) Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag (09:00 – 17:00 Uhr)
(Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus)
Frage-Antwort-Katalog zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen:
https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
Information zur Erstattung wegen Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbotes:
https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854
Fragen und Antworten des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm
Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Merkblatt Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
Zustimmungserklärung Mitarbeiter zu Kurzarbeitergeld – Muster:
Betriebliche Einheitsregelung zur Kurzarbeit
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund des Coronavirus und den damit im Zusammenhang stehenden Folgewirkungen muss für unser Unternehmen befürchtet werden, dass es Beeinträchtigungen unseres Betriebes geben wird.
Daher beabsichtigen wir, zwischen dem xx.yy.zzzz und dem xx.yy.zzzz Kurzarbeit einzuführen. Es kann bislang nicht abgesehen werden, welchen Umfang die Kurzarbeit haben wird. Es kann daher durchaus dazu kommen, dass eine Arbeit in den Standorten nicht möglich ist und daher die Arbeit vollständig ausfällt.
Durch Unterzeichnung dieses Schreibens erklären Sie sich mit der Durchführung und dem Umfang der Kurzarbeit einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber]
Ich bin einverstanden:
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer 1]
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer 2]
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer 3]
KFW – Finanzierungshilfen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Informationen zum Corona-Virus:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Steuerliche Hilfestellungen
Deutsche Finanzbehörden reagieren auf Corona-Pandemie mit steuerlichen Erleichterungen für betroffene Unternehmen
Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Coronavirus seit 11. März 2020 als Pandemie einstuft, stellt sich bei immer mehr Unternehmen weltweit die Frage, in welchem Maße sich das Coronavirus kurz-, mittel- und langfristig auf ihre Geschäfte und die Gesamtkonjunktur auswirkt. Die deutschen Finanzbehörden stellen als unterstützende Maßnahme unterdessen erste Erleichterungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen in Aussicht.
So reagierte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 9. März 2020 in einer Medienmitteilung auf sich abzeichnende Beeinträchtigungen von Unternehmen durch den Hinweis auf bereits bestehende steuerliche Hilfsangebote der sächsischen Finanzämter, darunter:
•Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer;
•Stundung fälliger Steuerzahlungen;
•Erlass von Säumniszuschlägen;
•Vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Dem schlossen sich in der Folge weitere Landesfinanzministerien (Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg) an. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Finanzämter für eine zügige Bearbeitung entsprechender Anträge durch die obersten Landesfinanzbehörden sensibilisiert wurden. Darüber hinaus wird dem Vernehmen nach derzeit auf Ebene des Bundesfinanzministeriums ein bundeseinheitliches Schreiben zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entworfen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die sich steuerverfahrensrechtlich anbietenden Sofortmaßnahmen (ggf. bieten sich über die o.g. Maßnahmen hinaus weitere Steuererlass- und Fristverlängerungsmöglichkeiten) zügig zu ergreifen, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen bzw. diese abzumildern.
Maßnahmen in eigener Sache
Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir auch in unserem Arbeitsalltag Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir haben deshalb unsere Mitarbeiter angewiesen, verstärkt auf die Einhaltung besonderer Hygiene im Alltag zu achten. Dazu gehören neben mehrmals täglichem Händewaschen auch die Vermeidung vom Handschütteln und die Eindämmung persönlicher Kontakte und Besprechungen auf das Notwendigste. Wenn es Ihnen möglich ist, bitte wir Sie, uns Ihre Unterlagen nur abzugeben und alle weiteren Besprechungen dazu telefonisch vorzunehmen. Wir werden alles uns mögliche tun, alle laufenden Aufträge (wie Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen sowie Aufträge mit nicht verlängerbaren Fristen) termingerecht zu erfüllen. Jedoch kann es in den kommenden Wochen aufgrund der Schul- und Kindergartenschließungen bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu veränderten Arbeitszeiten kommen.
Wir hoffen für uns alle, dass wir gemeinsam diese ungewissen Wochen bzw. Monate meistern und wünschen Ihnen und Ihren Familien beste Gesundheit.