Änderungen 2023 für Kapitalanleger

Kapitalanleger dürfen sich 2023 vor allem über einen höheren Sparer-Pauschbetrag freuen. Die übrigen Änderungen für Kapitalanleger betreffen nur ganz bestimmte Fälle und haben für den Großteil der Sparer keine Auswirkungen.
• Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag steigt 2023 von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und bei Zusammenveranlagung von 1.602 auf 2.000 Euro. Um die Anhebung des Pauschbetrags möglichst einfach zu halten, werden bereits erteilte Freistellungsauträge automatisch um knapp 25 % erhöht.
• Verlustausgleich: Wie der Bundesfinanzhof 2021 festgestellt hat, war mit der bisherigen Verlustausgleichsbe-schränkung für Einkünfte aus Kapitalvermögen kein ehegattenübergreifender Verlustausgleich bei der Steuerveranlagung möglich. Diese Regelungslücke wird rückwirkend geschlossen, sodass ab 2022 Verluste aus Kapitalanlagen eines Ehegatten mit den Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden können.
• Crowdlending: Schon 2020 wurde eine Regelung zum Kapitalertragsteuerabzug auf Zinserträge aus Crowdfunding- und Crowdlending-Angeboten eingeführt. Die Regelung hat sich aber als lückenhaft und anfällig für allerlei Gestaltungen erwiesen und ist daher grundlegend überarbeitet worden. Mit der ab 2023 geltenden Fassung soll nun in allen Fällen ein Einbehalt der Kapitalertragsteuer auf die von den Anlegern erzielten Erträge aus Crowdlending-Angeboten über Internetplattformen sichergestellt werden.