Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand 16.03.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten,
die rasante Ausbreitung des Covid-19 (Sars-CoV-2) stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen â gegenĂŒber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren und Finanzierungspartnern. Die Fragen betreffen u.a. Arbeits-, Finanzierungs-, Kapitalmarkt-, Datenschutz- und Vertragsrecht sowie M&A, Exportkontrolle, Health Care und laufende Streit- und Steuerverfahren. Im diesem Zusammenhang haben wir fĂŒr Sie untenstehend wichtige Fragen und Informationen rund um die Fortsetzung des Arbeits- und Wirtschaftslebens in dieser Krisensituation zusammengestellt.
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Auf der Website der Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung (BZgA) finden Sie allgemeine Informationen ĂŒber den neuartigen Coronavirus SARS CoV 2 sowie Antworten auf hĂ€ufig gestellte Fragen und Hygienetipps zur Vermeidung einer Ansteckung.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Allgemeine medizinische Informationen zum Thema Corona finden Sie hier:
Deutschland: Robert-Koch-Institut
Europa: ECDC â European Centre for Disease Prevention and Control
Weltweit: WHO â World Health Organisation
â
Informationsseiten fĂŒr Unternehmer
Auch auf den Websites der Bundesministerien finden Sie wichtige Informationen, Verhaltensregeln, sowie Hinweise zum Umgang mit VerdachtsfĂ€llen oder QuarantĂ€ne-MaĂnahmen.
Bundesministerium fĂŒr Gesundheit
Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie
Von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums wurde zudem eine Informations-Hotline eingerichtet. Sofern Sie die relevanten Informationen nicht auf der Internetseite finden, können Sie sich hier informieren.
Telefon: 030 346465100
Montag â Donnerstag (08:00-18:00 Uhr)
Freitag (08:00-12:00 Uhr) Telefon: 030 18615 1515
Montag â Freitag (09:00 – 17:00 Uhr)
(FĂŒr allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus)
Frage-Antwort-Katalog zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen:
https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
Information zur Erstattung wegen Verdienstausfall aufgrund eines TĂ€tigkeitsverbotes:
https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854
Fragen und Antworten des SĂ€chsischen Staatsministeriums fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm
Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Merkblatt Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
ZustimmungserklĂ€rung Mitarbeiter zu Kurzarbeitergeld â Muster:
Betriebliche Einheitsregelung zur Kurzarbeit
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund des Coronavirus und den damit im Zusammenhang stehenden Folgewirkungen muss fĂŒr unser Unternehmen befĂŒrchtet werden, dass es BeeintrĂ€chtigungen unseres Betriebes geben wird.
Daher beabsichtigen wir, zwischen dem xx.yy.zzzz und dem xx.yy.zzzz Kurzarbeit einzufĂŒhren. Es kann bislang nicht abgesehen werden, welchen Umfang die Kurzarbeit haben wird. Es kann daher durchaus dazu kommen, dass eine Arbeit in den Standorten nicht möglich ist und daher die Arbeit vollstĂ€ndig ausfĂ€llt.
Durch Unterzeichnung dieses Schreibens erklĂ€ren Sie sich mit der DurchfĂŒhrung und dem Umfang der Kurzarbeit einverstanden.
Mit freundlichen GrĂŒĂen,
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber]
Ich bin einverstanden:
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer 1]
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer 2]
[Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer 3]
KFW â Finanzierungshilfen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie â Informationen zum Corona-Virus:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Steuerliche Hilfestellungen
Deutsche Finanzbehörden reagieren auf Corona-Pandemie mit steuerlichen Erleichterungen fĂŒr betroffene Unternehmen
Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Coronavirus seit 11. MĂ€rz 2020 als Pandemie einstuft, stellt sich bei immer mehr Unternehmen weltweit die Frage, in welchem MaĂe sich das Coronavirus kurz-, mittel- und langfristig auf ihre GeschĂ€fte und die Gesamtkonjunktur auswirkt. Die deutschen Finanzbehörden stellen als unterstĂŒtzende MaĂnahme unterdessen erste Erleichterungen zur Vermeidung von LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen in Aussicht.
So reagierte das SÀchsische Staatsministerium der Finanzen am 9. MÀrz 2020 in einer Medienmitteilung auf sich abzeichnende BeeintrÀchtigungen von Unternehmen durch den Hinweis auf bereits bestehende steuerliche Hilfsangebote der sÀchsischen FinanzÀmter, darunter:
âąHerabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer;
âąStundung fĂ€lliger Steuerzahlungen;
âąErlass von SĂ€umniszuschlĂ€gen;
âąVorĂŒbergehender Verzicht auf VollstreckungsmaĂnahmen.
Dem schlossen sich in der Folge weitere Landesfinanzministerien (ThĂŒringen, Hessen, Baden-WĂŒrttemberg, Hamburg) an. Es ist davon auszugehen, dass die zustĂ€ndigen FinanzĂ€mter fĂŒr eine zĂŒgige Bearbeitung entsprechender AntrĂ€ge durch die obersten Landesfinanzbehörden sensibilisiert wurden. DarĂŒber hinaus wird dem Vernehmen nach derzeit auf Ebene des Bundesfinanzministeriums ein bundeseinheitliches Schreiben zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entworfen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die sich steuerverfahrensrechtlich anbietenden SofortmaĂnahmen (ggf. bieten sich ĂŒber die o.g. MaĂnahmen hinaus weitere Steuererlass- und FristverlĂ€ngerungsmöglichkeiten) zĂŒgig zu ergreifen, um LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen vorzubeugen bzw. diese abzumildern.
MaĂnahmen in eigener Sache
Aufgrund der aktuellen Situation mĂŒssen wir auch in unserem Arbeitsalltag MaĂnahmen ergreifen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir haben deshalb unsere Mitarbeiter angewiesen, verstĂ€rkt auf die Einhaltung besonderer Hygiene im Alltag zu achten. Dazu gehören neben mehrmals tĂ€glichem HĂ€ndewaschen auch die Vermeidung vom HandschĂŒtteln und die EindĂ€mmung persönlicher Kontakte und Besprechungen auf das Notwendigste. Wenn es Ihnen möglich ist, bitte wir Sie, uns Ihre Unterlagen nur abzugeben und alle weiteren Besprechungen dazu telefonisch vorzunehmen. Wir werden alles uns mögliche tun, alle laufenden AuftrĂ€ge (wie Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen sowie AuftrĂ€ge mit nicht verlĂ€ngerbaren Fristen) termingerecht zu erfĂŒllen. Jedoch kann es in den kommenden Wochen aufgrund der Schul- und KindergartenschlieĂungen bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu verĂ€nderten Arbeitszeiten kommen.
Wir hoffen fĂŒr uns alle, dass wir gemeinsam diese ungewissen Wochen bzw. Monate meistern und wĂŒnschen Ihnen und Ihren Familien beste Gesundheit.